Ihr möchtet an Gratis-Testen und Geld-zurück-Aktionen teilnehmen und wisst nicht wie diese funktionieren? Dann klären wir euch kurz auf, was zu tun ist, um den Kaufpreis zurückzuerhalten.
Generell gilt:
Startet eine Aktion erneut, zum Beispiel 1 Jahr später, könnt ihr auch erneut daran teilnehmen. Die Daten der alten Aktion wurden gelöscht, ihr werdet somit als neuer Teilnehmer erfasst und da es sich um eine neue Aktion handelt, dürfen die alten Daten nicht aus der vorherigen Aktion vom Veranstallter genutzt werden!
Produkt im Supermarkt, Drogeriemarkt oder online kaufen?
Einzelhandel: Meistens ist es egal, in welchem Geschäft ihr das Produkt kauft, wichtig ist, dass der Einkauf im Aktionszeitraum ist! In jedem Deal seht ihr, ob eine Aktionspackung nötig ist, oder nicht. Die Packungen sind mit Hinweisen wie „Gratis testen“ oder „Geld zurück“ gekennzeichnet. Es ist auch möglich, dass die Aktion nur für spezielle Packungsgrößen oder Produktsorten gilt. Steht im Deal ein Satz wie „Keine Aktionspackung nötig“, könnt ihr einfach das Produkt, ohne auf etwas zu achten kaufen. Lest euch am besten aufmerksam die Teilnahmebedingungen durch. Online-Handel: Eine Teilnahme mit einer Online-Rechnung ist nur möglich, wenn dies klar in den Teilnahmebedinungen ersichtlich ist.
Teilnahme pro Person, Haushalt, IBAN oder IP-Adresse?
Teilnahme pro Person/ IBAN: Aktionen, bei denen eine Teilnahme pro Person oder IBAN möglich ist, kann von allen Haushaltsmitgliedern beansprucht werden. Es können also Mutter, Vater, Sohn, Tochter und generell jede Person einzeln das Geld zurückfordern. Wichtig ist, dass alle Personen ihr eigenes Konto und somit unterschiedliche IBANs besitzen. Teilnahme pro Haushalt: Habt ihr und euer Partner/ Verwandter unterschiedliche Nachnamen, aber dieselbe Adresse, könnt ihr beide an der Aktion teilnehmen. Denn die Firma kann nicht nachvollziehen, dass ihr im selben Haushalt wohnt. Bei gleichen Nachnamen und Adressen wird es schwierig. Manche Firmen fordern dann ein Foto des Klingelschildes oder andere Nachweise für die getrennt geführten Haushalte. Teilnahme pro IP-Adresse: In seltenen Fällen ist nur eine Teilnahme pro IP-Adresse möglich. Das bedeutet, man kann nur 1x pro Endgerät die Daten hochladen.Der Hinweis muss aber in den Teilnahmebedingungen ersichtlich sein.
Produkte getrennt bezahlen und Kassenbons aufheben
Um das Geld zurückzuerhalten ist der Kassenbon notwendig. Im Deal könnt ihr nachlesen, ob der Kassenbon online hochgeladen werden kann, oder per Post versendet werden muss. Ist nur die postalische Einsendung möglich, könnt ihr den Bon nicht anderweitig verwenden und müsst das Produkt getrennt bezahlen. Kauft ihr mehrere Produkte, bei denen Online-Einlösungen möglich sind, können die Produkte auf einem Kassenbon stehen. Es dürfen natürlich auch Produkte von normalen Einkäufen auf dem Kassenbon stehen. Wichtig: Hebt den Kassenbon gut auf, denn ohne Nachweis gibt es kein Geld zurück!
Kassenbon hochladen oder per Post einsenden
Im Deal könnt ihr nachlesen, ob ihr direkt online teilnehmen könnt oder die Daten per Post einsenden müsst. Online-Teilnahme: Gebt eure Daten ein und ladet den Bon hoch. Eventuell müsst ihr noch einen Aktionscode eingeben oder ein Foto der Aktionspackung einreichen – hebt die Packung also lieber auf, bis ihr die Teilnahme abgeschlossen habt. Der Kassenbon muss in voller Größe und mit allen Details hochgeladen werden. Habt ihr alle Daten eingegeben und bestätigt, folgt eine „Danke“-Seite, auf der eventuell eine Referenznummer, die Dauer der Abwicklung oder andere Informationen angegeben sind. Manche Firmen verschicken eine Bestätigungs-E-Mail, manche nicht. Bekommt ihr also keine E-Mail, ist das kein Grund zur Panik. Teilnahme per Post: Ladet auf der Aktionsseite das Teilnahmeformular runter und druckt es aus und füllt alle Felder aus und haltet euch an die Anleitung der Aktionsseite. Macht eine Kassenbon-Kopie für eure Unterlagen und gebt das Original, mit Kreuzchen bei den entsprechenden Produkten in den Brief. Achtet darauf, den Brief rechtzeitig einzusenden: Im Deal findet ihr einen„Einsendeschluss“ (das Datum, bis wann der Brief beim Empfänger eingegangen sein muss). Es reicht das normale Briefporto, höhere Kosten werden von den Firmen nicht erstattet.
Geldeingänge prüfen und bei Nichterstattung nachhaken
Legt eine Tabelle an, in der ihr alle Teilnahmen auflistet: Wann habt ihr das Produkt gekauft, was hat es gekostet, wann wurde der Betrag erstattet? So könnt ihr nachvollziehen, ob alle Beträge überwiesen wurden. Macht immer eine Kassenbon-Kopie, damit ihr diese im Notfall nachreichen könnt. In den jeweiligen Teilnahmebedingungen findet ihr eine Angabe, bis wann der Betrag überwiesen sein sollte. Der Zeitraum kann wenige Tage oder aber auch 10 Wochen betragen. Ist der Zeitraum abgelaufen, könnt ihr bei der Firma nachhaken.
Geld-zurück-Aktionen, auch bekannt als Cashback-Aktionen, sind Marketingaktionen von Unternehmen, bei denen Kunden beim Kauf eines bestimmten Produkts 100% des Kaufpreises zurückerstattet bekommen. Dadurch sollen Kunden zum Kauf des Produkts animiert werden und das Unternehmen erhofft sich dadurch einen höheren Absatz.
Die Höhe des Cashbacks kann dabei unterschiedlich ausfallen und ist in der Regel auf eine bestimmte Summe begrenzt. Oftmals müssen Kunden den Kassenbon oder eine Rechnung einreichen, um den Geldbetrag erstattet zu bekommen. Auch können bestimmte Bedingungen wie beispielsweise der Kaufzeitraum oder eine Mindestabnahmemenge vorausgesetzt werden.
Cashback-Aktionen sind eine Möglichkeit für Unternehmen, neue Kunden zu gewinnen oder bestehende Kunden an ihre Produkte zu binden. Für Verbraucher können sie eine interessante Möglichkeit darstellen, um Geld zu sparen und neue Produkte auszuprobieren. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen der Aktion genau zu lesen und zu prüfen, ob der Kauf sich wirklich lohnt.
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