ABGELAUFEN!!!Guinness „Hop House 13“ Probierwochen – 1x 6er Träger GRATIS TESTEN dank GELD-ZURÜCK-AKTION

Update - 2020.08.31Die Teilnahme wurde um eine Woche bis 06.09.2020 verlängert.

Hop House 13

Jetzt gratis probieren!

Probiere jetzt Hop House 13 gratis und überzeuge Dich vom einzigartigen, erfrischend-hopfigen Geschmack unseres neuen irischen Lagerbieres! Nicht überzeugt? Dann Kassenbon hochladen und Geld zurückerhalten. Teilnahmebedingungen.

So funktioniert es

  • Hop House 13 Sixpack kaufen und probieren!

  • Nicht überzeugt? Kassenbon auf www.hophouse13-probierwochen.de hochladen.

  • Kaufpreis per Überweisung zurückerhalten.

Teilnahme ab 18 Jahren. Gilt vom 20.7. – 30.8.2020. Solange der Vorrat reicht (2.000 Einlösungen pro Woche). Einlösung begrenzt auf ein Sixpack pro Person. Bankkonto erforderlich.

Nutzungsbedingungen

für die Nutzung des Services „scondoo“ der scondoo GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Leistungsüberblick

(1) Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der scondoo GmbH, Friedrichstraße 153a, 10117 Berlin (im Folgenden: scondoo GmbH) und den Nutzern über die Nutzung des Cashback-Services „scondoo“. Die scondoo GmbH bietet diesen Service über Smartphone-Apps, die scondoo-Website sowie Apps und Websites von Partnerunternehmen an.

(2) scondoo ist ein Service, mit dem der Nutzer sog. Cashbacks einlösen kann. Cashbacks sind interne Gutschriften zu Abrechnungszwecken, die der Nutzer bei nachgewiesenem Kauf des Cashback-Produkts entsprechend dieser Bedingungen von scondoo erhalten kann und die er sich im Falle des Vorliegens der weiteren Auszahlungsvoraussetzung auszahlen lassen kann. Cashback ist eine Form der Auszahlungsmöglichkeiten des gesammelten Guthabens eines Nutzers. Für die Definition von Guthaben siehe §4 (1).

§ 2 Mitgliedschaft; Vertragsschluss; Vertragspflichten

(1) Die Nutzung von scondoo und die Einlösung von Cashbacks setzen eine kostenlose Registrierung als Mitglied voraus. Der Vertrag über die kostenlose Mitgliedschaft kommt wie folgt zustande: Durch das Abschicken des ausgefüllten Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines auf die kostenlose Mitgliedschaft gerichteten Vertrags ab. Dieses Angebot wird durch Übersendung einer E-mail als Registrierungsbestätigung angenommen. Alternativ kann die Registrierung auch über einen Facebook-Account mit der Funktion „Facebook-Connect“ vermittelt werden. In diesem Fall stellt der Klick auf den entsprechenden Facebook-Button das Angebot des Nutzers zum Abschluss eines auf die kostenlose Basismitgliedschaft gerichteten Vertrags dar. Das Angebot des Nutzers wird auch bei der Registrierung über Facebook durch Übersendung einer E-Mail als Registrierungsbestätigung angenommen.

(2) Ein Anspruch auf Aufnahme als Nutzer besteht nicht.

(3) Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar. Das Anlegen mehrerer Konten für dieselbe natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft ist unzulässig.

(4) Teil der Leistungen von scondoo im Rahmen der Mitgliedschaft ist ein Newsletter mit aktuellen Cashback-Angeboten, den der Nutzer erhält, sobald er sich dafür angemeldet hat.

(5) Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

(6) Die Nutzer müssen die bei der Registrierung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben.

(7) Die Anmeldung muss in eigenem Namen und darf nicht für Dritte erfolgen. Die Nutzer verpflichten sich zudem, keinem Dritten den Zugang zu ihrem Konto zu gewähren, und nicht für Dritte über das jeweilige Konto tätig zu werden.

(8) Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten eines Nutzers ein, so ist dieses selbst verpflichtet, die Angaben im Konto umgehend zu korrigieren.

(9) Auf Aufforderung durch scondoo ist die Richtigkeit der hinterlegten Daten durch den Nutzer nachzuweisen. Legt ein Nutzer nach der Registrierung angeforderte Nachweise nicht innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Aufforderung vor, darf scondoo das Konto bis zur Vorlage der angeforderten Nachweise sperren.

(10) Die von scondoo für das Mitgliedskonto vergebenen Zugangsdaten, sowie das vom Mitglied gewählte oder von scondoo vergebene Passwort, sind vom Nutzer geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzer verpflichten sich, bei Verlust der Daten, oder dem Verdacht des Missbrauchs, dies umgehend an scondoo zu melden.

§ 3 Einlösungsvertrag über ein Cashback

(1) Die von scondoo dargestellten Cashback-Angebote stellen kein Vertragsangebot dar. Scondoo stellt Cashback-Angebote zur Verfügung, die über ein Foto des Kassenbons (nachfolgend Kassenbon-Angebote) eingelöst werden, sowie Cashback-Angebote, die über den Einkauf in einem Online-Shop (nachfolgend Online-Angebote) eingelöst werden.

(2) Kassenbon-Angebote werden eingelöst, indem der Nutzer nach dem Kauf des beworbenen Produkts den Kassenbon fotografiert und über den scondoo-Dienst hochlädt. Beim Hochladen eines Kassenbons kann der Nutzer sein Angebot auf Einlösung eines Cashbacks in Bezug auf die auf dem Kassenbon aufgeführten Artikel abgeben. Im Anschluss wird scondoo überprüfen, ob der Kauf des Produktes durch den Kassenbon nachgewiesen und die Einlösung damit valide ist.

(3) Online-Angebote werden eingelöst, indem der Nutzer den Online-Shop des jeweiligen Partnerunternehmens über einen von scondoo bereitgestellten Link bzw. Button besucht und dort einen Kauf im Rahmen der von scondoo ausgewiesenen Angebotskonditionen tätigt. Scondoo übermittelt dabei eine anonyme ID-Nummer des Nutzers an das Partnerunternehmen, um den Nutzer beim Kauf zu identifizieren. Das Partnerunternehmen meldet scondoo nach dem Kauf eine validierte Einlösung zurück.

(4) Nach der Überprüfung der jeweiligen Einlösung wird scondoo eine Push-Nachricht oder E-mail an den Nutzer senden und ihn informieren, ob das Angebot des Nutzers angenommen wurde. Scondoo ist nicht verpflichtet, das Angebot des Nutzers anzunehmen. Wenn scondoo das Angebot des Nutzers annimmt, wird scondoo den Nutzer informieren und ihm den entsprechenden Betrag als Cashback in seinem Profil gutschreiben.

(5) Für beide Angebotstypen (Kassenbon und Online) gilt: Der Nutzer darf ein Angebot nur während der Laufzeit des jeweiligen Cashback-Angebots abgeben. Der Nutzer darf ein Angebot nur abgeben, wenn er das Cashback-Produkt während der Laufzeit des Cashback-Angebots erworben hat. Der Nutzer darf ein Cashback- Angebot in Bezug auf jedes Cashback-Produkt nur für 1 Stück oder die im Angebot angegebene Menge des jeweiligen Produkts abgeben. Der Nutzer darf ein Cashback-Angebot nicht abgeben, wenn er vom Kauf des Cashback-Produktes zurückgetreten ist oder seine Vertragserklärung widerrufen hat.

(6) Für Kassenbon-Angebote gilt zusätzlich: Der Nutzer darf ein Angebot nur abgeben, wenn der Kassenbon auf dem Foto nicht unscharf, abgeschnitten, stark gefaltet, mit handschriftlichen Notizen versehen, digital bearbeitet oder unlesbar ist. Der Nutzer ist verpflichtet, den Originalkassenbon bis zur Auszahlung des Cashbacks aufzubewahren und auf Anforderung an scondoo zu übersenden.

(7) scondoo wird das Angebot des Nutzers nicht annehmen, wenn der Nutzer gegen seine Pflichten aus § 3 Abs. 5 oder Abs. 6 verstoßen hat.

(8) scondoo kann von einem abgeschlossenen Einlösungsvertrag zurücktreten, wenn der Nutzer gegen seine Pflichten aus § 3 Abs. 5 oder Abs. 6 verstoßen hat oder der Nutzer nach Abgabe des Angebots nach Abs. 1 vom Kauf des Cashback- Produktes zurückgetreten ist oder seine Vertragserklärung widerrufen hat.

(9) Der Nutzer räumt scondoo die ausschließlichen, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte ein an den übermittelten Lichtbildern ein. Der Nutzer verzichtet auf sein Namensnennungsrecht gem. § 13 UrhG.

§ 4 Auszahlung der Cashbacks

(1) Jedes Mitglied erhält eine Übersicht über den aktuellen Stand des erworbenen Guthabens. Als Guthaben wird u.a. Cashback auf einem Nutzerkonto definiert. Dieses Guthaben wird in eine Auszahlung an den Nutzer in Euro umgewandelt (Cashback), sobald der Nutzer dieses anfragt. Das gesammelte Guthaben an sich repräsentiert so lange nicht einen von scondoo für den Nutzer einbehaltenen finanziellen Betrag, bis der Nutzer eine Auszahlung anfragt.

(2) Cashbacks werden ausgezahlt, wenn sie 4,00 Euro überschreiten und der Nutzer die Auszahlung beantragt hat. Cashbacks werden auch ohne Überschreitung der Auszahlschwelle von 4,00 Euro auf Antrag des Nutzers ausgezahlt, wenn die Auszahlungsmöglichkeit in den individuellen Teilnahmebedingungen der Aktion entsprechend angegeben ist.

(3) Cashbacks können bis 50,00 Euro gesammelt werden. Danach wird der Nutzer zur Auszahlung aufgefordert.

(4) Ein Guthaben verfällt, wenn der Nutzer 12 Monate nach seinem letzten erfolgreichen Kauf eines Deals keinen weiteren qualifizierten Kauf tätigt.

(5) Ein Cashback verfällt, wenn die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund gekündigt wurde.

(6) Die Auszahlung erfolgt per Paypal oder per Banküberweisung an den Verbraucher. Der Verbraucher hat hierzu eine der zwei möglichen Optionen (Paypal, Banküberweisung) auszuwählen und gegebenenfalls die Paypal-ID oder die Kontoinformationen auf der Plattform zu hinterlegen. Die Auszahlung ist nur innerhalb der Eurozone möglich und kann bis zu 10 Werktagen in Anspruch nehmen, unabhängig davon welche Auszahlungsmethode gewählt worden ist.

(7)  Falls die Angaben zur Auszahlung eines Cashback Guthabens seitens eines Nutzers fehlerhaft sind (Bankverbindung, Paypal) oder es ein anderes Problem mit der Auszahlung gibt, muss der Nutzer mit dem Support  über support@scondoo.de in Kontakt mit scondoo treten und dies korrigieren.  Eine Verzögerung der Auszahlung aufgrund von falsch hinterlegten Zahlungsdaten berechtigt nicht dazu, andere hier genannte Fristen zu verlängern. Sollte sich ein Nutzer, nach einer angefragten Auszahlung, die er nicht erhalten hat, nicht innerhalb von 6 Monaten bei scondoo melden, wird die Auszahlungs seitens scondoo storniert. Eine erneute Auszahlung ist in diesem Fall nicht möglich.

§ 5 Laufzeit und Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft läuft für unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

(2) Die Mitgliedschaft kann ferner aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere die in § 6 Abs. 2 aufgeführten missbräuchlichen Nutzungen.

(3) Im Falle der Kündigung werden sämtliche Daten mit Ausnahme der anonymisierten Warenkorberhebungen durch scondoo gelöscht.

§ 6 Missbräuchliche Nutzung

(1) Sollte ein Missbrauch durch einen Nutzer seitens scondoo festgestellt werden und kann dieser vom Nutzer nicht widerlegt werden, wird der Nutzeraccount gesperrt. Bei wiederholten Missbrauch, behält sich scondoo vor rechtliche Schritte einzuleiten.

(2) Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn Nutzer die auf scondoo veröffentlichten Cashback-Angebote mittels automatisierter Verfahren auslesen („screen scraping“); die auf scondoo veröffentlichten Cashback-Angebote Dritten im Rahmen eines kommerziellen oder gewerblichen Angebots zugänglich machen;

die auf scondoo veröffentlichten Cashback-Angebote nutzen, um eigene kommerzielle oder gewerbliche Aktivitäten – insbesondere im Rahmen von Preisausschreiben, Verlosungen, Schneeballsystemen, Inseraten und Tauschgeschäften, als Werbegeschenke und als Incentive – zu fördern, anzubieten oder zu bewerben;

scondoo auf eine Art und Weise nutzen, die
zu einer Überlastung, Nichterreichbarkeit oder Beschädigung von scondoo führt;
zu einer Beschädigung, Veränderung oder Löschung der auf scondoo bereit gehaltenen Inhalte und Angebote führt.
die über scondoo oder einer Aktionsseite hochgeladenen Kassenbons / Rechnung manipuliert haben.

§ 7 Haftung

(1) scondoo haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die scondoo oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die

(b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung von scondoo oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. scondoo haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung von scondoo entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

(2) scondoo haftet in den Fällen des Absatzes 1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung von scondoo unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von scondoo.

(5) Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

(6) Die im Zuge der Registrierung angegebenen Anmeldedaten sind geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. scondoo haftet nicht für missbräuchliche Nutzung (ua. Auszahlungen) durch unbefugte Dritte, bei denen die Anmeldeinformationen des Nutzers öffentlich zugänglich gemacht und verwendet worden sind. Achte bitte darauf, dass du dein Passwort nicht mehrfach verwendest und es sicher ist.

§ 8 Haftungsfreistellung

Der Nutzer stellt scondoo auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte mit der Behauptung gegenüber scondoo geltend machen, die von dem Nutzer auf der Website eingestellten Inhalte oder hochgeladenen Fotos verletzten sie in ihren Rechten oder verstießen gegen gesetzliche Bestimmungen, hierin eingeschlossen sind die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 9 Datennutzung

(1) scondoo beachtet beim Betrieb seines Service stets die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

(2) Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Angebot von scondoo befinden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es bestehen keine Nebenabreden.

(2) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Guinness „Hop House 13“ Probierwochen – 1x 6er Träger GRATIS TESTEN dank GELD-ZURÜCK-AKTION


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