[INFO] Eventim Print@home – Gebühren beim Onlineticketkauf durch Eventims Ticketdirect ist nicht zulässig!
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Eventim Ticketdirect: Gebühr für Onlineticket ist unzulässig
Die Abzocke beim Onlineticketkauf durch Eventims Ticketdirect ist nicht zulässig. Das Hanseatische Oberlandesgericht stellt sich auf die Seite der Kunden, Eventim wird wohl vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Eine pauschale Servicegebühr von 2,50 Euro für die Übermittlung einer elektronischen Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig. Über die Entscheidung des Oberlandesgericht Bremen (Urteil vom 15.06.2017 – Aktenzeichen 5 U 16/16) berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eventim könne für den Dienst Ticketdirect oder die print@home-Option ein gesondertes Entgelt nur verlangen, wenn auch tatsächlich Kosten wie für Porto beim postalischen Versand entstehen.