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Für bessere Hygiene – frisch und sauber Blatt für Blatt!

Unser Zewa Wisch&Weg Quick Pack enthält die praktischen Zewa W&W Haushaltstücher als handliche
Einzelblätter aus gewohnt reißfestem Papier in der attraktiven, wassergeschützten und 100% recycelbaren
Verpackung. So sorgt es für bessere Hygiene – frisch und sauber Blatt für Blatt!

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Mehr Informationen zu unserem Zewa Wisch&Weg Quick Pack findest du unter www.zewa.net

So einfach geht´s

Aktionsprodukt vom
01.10.2020 – 31.12.2020 kaufen.
Kassenbon bis zum 15.01.2021 hier hochladen. Eine Teilnahme pro Haushalt möglich.
Kaufpreis per Banküberweisung
erstattet bekommen.*

Teilnahmebedingungen

  1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen
    1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme an der Aktion „Zewa W&W Quick Pack Geld zurück Aktion“ (nachfolgend „Aktion“). Mit der Teilnahme an der Aktion werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
    2. Veranstalter der Aktion ist die Essity Germany GmbH, Sandhofer Str. 176, 68305 Mannheim (nachfolgend „Veranstalter“). Der Veranstalter kann sich zur Durchführung der Aktion Dritter bedienen.
  2. Teilnahmeberechtigung
    1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies gilt auch für Familienangehörige der Mitarbeiter. Ebenfalls ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von dritten Unternehmen, die in die Durchführung der Aktion involviert sind, und deren Familienangehörige.
    2. Es ist nur einem Teilnehmer pro Haushalt erlaubt, an der Aktion teilzunehmen. Sollten mehrere Personen aus einem Haushalt teilnehmen, so wird nur die zeitlich erste Teilnahme akzeptiert. Der Veranstalter behält sich vor, um einen Nachweis für vermeintlich getrennte Haushalte zu bitten.
    3. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
    4. Zur Teilnahme muss der Teilnehmer über eine gültige Bankverbindung (Zahlungskonto) aus dem europäischen Wirtschaftsraum verfügen, die im SEPA-Zahlungsstandard erreichbar ist.
    5. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine und jede Art der automatisierten Teilnahme ist untersagt.
    6. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
  3. Modalitäten der Teilnahme an der Aktion
    1. Zur Teilnahme an der Aktion ist der Kauf einer Packung Zewa W&W Quick Pack 1 x 75 Tücher („Aktionsprodukt“) im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2020 („Teilnahmezeitraum“) in Deutschland erforderlich.
    2. Die Teilnahme an der Aktion nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 3.3 ist bis zum 15. Januar 2021 um 23:59 Uhr (MEZ) möglich. Verspätete Teilnahmen, gleich aus welchem Grund, können nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist insofern der Zeitpunkt des Eingangs sämtlicher in Ziffer 3.3 aufgeführter Daten sowie des Kassenbons, der den Kauf des Aktionsprodukts innerhalb des Teilnahmezeitraums dokumentiert, auf den Servern des Veranstalters.
    3. Die Teilnahme an der Aktion erfolgt, indem der Teilnehmer auf gratistesten.zewa.net eine gültige E-Mail-Adresse, seinen Vor- und Nachnamen, seine Anschrift sowie eine gültige Bankverbindung in Deutschland (Kontoinhaber, IBAN, BIC) eingibt. Jeder Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Daten, insbesondere seiner Bankverbindung, selbst verantwortlich. Eine nachträgliche Korrektur der übermittelten Daten ist nicht möglich. Des Weiteren muss der Teilnehmer den Kassenbon, der den Kauf des Aktionsprodukts dokumentiert, hochladen. Hierfür werden folgende Formate akzeptiert: jpg, png, pdf mit maximal 10 MB Dateigröße in Summe. Der Kassenbon soll grundsätzlich vollständig abgebildet sein. Besonders lange Kassenbons können im Einzelfall gefaltet und/oder geknickt werden, solange die wesentlichen Elemente (Aktionsprodukt, Kaufpreis, Einkaufsstätte, Gesamtbetrag des Kassenbons, Kaufdatum und -uhrzeit) erkennbar sind. Sollte der Kassenbon unvollständig oder nicht lesbar sein oder kein Aktionsprodukt ausweisen, wird er für eine Teilnahme an der Aktion nicht akzeptiert.
    4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Original-Kassenbon, der den Kauf des Aktionsprodukts dokumentiert, bis zur Rückerstattung des Kaufpreises aufzubewahren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von dem Teilnehmer die Vorlage des Kassenbons im Original zu verlangen.
    5. Jeder Kassenbon und jede IBAN berechtigt nur zur einmaligen Teilnahme an der Aktion. Erfolgt eine weitere Teilnahme mit diesem Kassenbon oder dieser IBAN, ist eine Teilnahme nicht möglich.
    6. Pro Tag können maximal 500 Kassenbons hochgeladen werden. Sollte diese Grenze erreicht sein, soll es der Teilnehmer am nächsten Tag erneut versuchen.
  4. Rückerstattung des Kaufpreises des Aktionsprodukts
    1. Im Rahmen dieser Aktion wird jedem Teilnehmer der Kaufpreis für das Aktionsprodukt, wie er sich aus dem Kassenbon ergibt, auf die von ihm angegebene Bankverbindung zurückerstattet. Der maximale Erstattungsbetrag für das Aktionsprodukt je Teilnahme ist EUR 1,00.
    2. Sollte die Überweisung des Betrags aufgrund fehlerhafter Angaben des Teilnehmers nicht möglich sein, verfällt der Anspruch gegen den Veranstalter auf Erstattung des Kaufpreises des Aktionsprodukts. Ein weiterer Erstattungsversuch wird nicht unternommen.
  5. Ausschluss und Änderungen
    1. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder Rechte Dritter verletzt.
    2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, sich oder Dritten druch Manipulation Vorteile zu verschaffen. Der Ausschluss kann in diesem Fall auch nach der Teilnahme erfolgen und hat die Verweigerung der Erstattung nach Maßgabe der Ziffer 4.1 zur Folge.
    3. Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung zu ändern und die Aktion ohne Angaben von Gründen für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software), aus rechtlichen Gründen oder aus sonstigen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung online abrufbar.
    4. Die Teilnehmer haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine Teilnahme an der Aktion oder auf die Durchführung der Aktion.
  6. Datenschutz
    1. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer (E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, Anschrift sowie Bankverbindung) werden von dem Veranstalter nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen und nur zur Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung der Aktion (einschließlich Missbrauchskontrolle) gespeichert, verarbeitet und genutzt und nur dann an die beteiligten Agenturen übermittelt, wenn dies für die Durchführung der Aktion erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Zur Abwicklung der Aktion hat der Veranstalter die Agentur CH Couponing House GmbH als Auftragsverarbeiter eingeschaltet, die die vorgenannten Daten erhält und für den Veranstalter verarbeitet.
    2. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden im Anschluss an die Durchführung und Abwicklung der Aktion, spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende der Aktion, gelöscht, sofern der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
    3. Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Für die hier genannten Verarbeitungen gelten im Übrigen die allgemeinen Datenschutzhinweise, die unter CH Couponing House GmbH abrufbar sind. Bei Widersprüchen gehen die hier genannten Angaben vor.
  7. Haftungsausschluss
    1. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
    2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Aktionszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
    2. Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: 21.08.2020
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